Stand: 30.07.2026 • 19:24 Uhr
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Fuchs warnt vor Meta Smart Glasses: Die Brillen, die kaum von normalen Brillen zu unterscheiden sind, ermöglichen heimliches Filmen. Ein Verbot sei nicht ausgeschlossen.
Laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten, Thomas Fuchs, ist das heimliche Filmen mit Smart Glasses unzulässig. Smart Glasses von Meta sind von herkömmlichen Brillen kaum noch zu unterscheiden.
Aber: Sie können filmen und fotografieren - und das ziemlich heimlich. Nur ein kleines Lämpchen am Brillenrand macht deutlich, dass aufgezeichnet wird. Derzeit werden Smart Glasses immer beliebter, vor allem, seit Meta im Juni neue Modelle auf den Markt gebracht hat.
Verstoß gegen Datenschutzrecht
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs ist für Meta-Dienste in Deutschland zuständig. Seine Behörde hat die Meta-Brillen ausführlich getestet und kommt jetzt zum Ergebnis, dass das unbemerkte Filmen in der Öffentlichkeit gegen das Datenschutzrecht verstößt. Deshalb geht seine Behörde dagegen vor und verhängt auch Bußgelder.
Für gut möglich hält Fuchs nach der umfangreichen Prüfung außerdem, dass die Brillen in Deutschland vollständig verboten werden. Der Besitz und auch der Verkauf von Aufnahmegeräten, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt.
Und die Meta Glasses sind nach Fuchs' Einschätzung nichts anderes als getarnte Kameras. Zuständig für ein solches Verbot wäre die Bundesnetzagentur. Die prüft wohl derzeit das weitere Vorgehen. Im Falle eines Verbots dürfte Meta die Brillen in Deutschland nicht mehr verkaufen.
Zum Thema hören Sie auch den Podcast "Die JustizreporterInnen: Heimlich gefilmt mit Smart Glasses" auf ARD Sounds.